MITGLIEDSCHAFT
- Lebenslanges Nutzungsrecht
- Eigentumsähnliche Sicherheit
- Stabile Mietpreise
- Günstigere Mieten als auf dem freien Wohnungsmarkt
- Vererbung der Genossenschaftsanteile an Ihre Nachkommen
- Stimmrecht in der Mitgliederversammlung
- Aktive Mitwirkung an genossenschaftlichen Entscheidungen
- Recht auf Auskunft bezüglich aller Angelegenheiten der Genossenschaft
Wie werde ich Mitglied?
Jeder Interessent, der die Satzung unserer Genossenschaft anerkennt, kann Mitglied werden. Als erstes geben die Interessenten eine Beitrittserklärung ab. Über den Beitritt entscheidet der Vorstand. Bei Aufnahme in die Genossenschaft ist ein Eintrittsgeld in Höhe von 25,00 EUR sowie ein Geschäftsanteil zu einzuzahlen.
Ein Geschäftsanteil beträgt gemäß unserer Satzung 153,39 EUR.
Zusätzlich hat jedes Mitglied einen angemessenen Beitrag zur Aufbringung des Genossenschaftskapitals zu erbringen.
Wie viele Genossenschaftsanteile einzuzahlen sind, hängt von der Nettokalt-Miete Ihrer Wohnung ab:
| Beitrag (EUR) | Geschäftsanteile |
| ab 1,00 bis 200,00 | 1 |
| ab 200,01 bis 300,00 | 2 |
| ab 300,01 bis 500,00 | 3 |
| ab 500,01 | 4 |
Rechenbeispiel
Bei Anmietung einer 2-Raumwohung mit einer Kaltmiete von 266,80 EUR würden Sie entweder
| eine Kaution i.H.v. | oder Anteile i.H.v. |
| 533,60 EUR | 460,17 EUR |
zahlen.
Antworten auf die häufigsten Fragen zur Mitgliedschaft finden Sie in unserem PDF-Formular (PDF, 570 kB).
